Verbraucherinformationen und Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der pro aurum GmbH mit Sitz in Wien
§ 1 Informationspflichten pro aurum GmbH: eingetragen in das Handelsgericht Wien Firmenbuch-Nummer FN 295189 b Gesetzlicher Vertreter: pro aurum GmbH, diese vertreten durch Johann Bauer Ladungsfähige Anschrift: Gesslgasse 10 / 1, A-1230 Wien-Mauer, Telefon: 01. 888 05 10 - 0, Telefax: 01. 888 05 10 - 50
§ 2 Kein Widerrufsrecht Gemäß KSchG § 5 f (2) besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
§ 3 Sachmängel Für Sachmängel haften wir wie folgt: (1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. (2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges. (3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. (6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.
§ 4 Geltungsbereich (1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der pro aurum GmbH mit Sitz in Wien im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern. (2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. AGB. (4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an. (5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.
§ 5 Vertragsschluss (1) Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per Fax oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden. (2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen. (3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. (4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu. (5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab einer Summe von 50.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte Email. (6) Die Vertragsdaten werden von pro aurum gespeichert. Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich.
§ 6 Handelszeiten, Preise (1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. (2) Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn der nächsten Handelszeit aktuelle Kurs.
§ 7 Geldwäsche Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert über 15.000 € ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang (1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch pro aurum bedarf der Schriftform. (2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden. (3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch pro aurum die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. (4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch pro aurum auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist. (5) pro aurum stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Werttransportunternehmen. Der Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf). (6) Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der pro aurum GmbH. Soweit vorhanden sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an pro aurum zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass pro aurum den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung. (7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Der Werttransport erfolgt ausschließlich in Österreich.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche (1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. (2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. (3) Lieferverzug durch pro aurum tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. pro aurum informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend. (4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart. (5) Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (6) Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. pro aurum überweist den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden. (7) Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist pro aurum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten zurück übersendet. (8) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (9) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist pro aurum berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. (2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche (1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 12 Hinweis zum Datenschutz pro aurum misst dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten einen hohen Stellwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. pro aurum verarbeitet und nutz die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung , Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.
§ 13 Schlussbestimmungen (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der pro aurum und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.Nutzungsbedingungen proaurum.at
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